Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die gesamte Familie. Adressaten sind vornehmlich die Eltern von Kindern und Jugendlichen, die zur Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben, oder zur Unterstützung in familiären Krisen professionelle Unterstützung benötigen. Die Beratung und Begleitung der Eltern in krisenhaften Phasen steht hierbei im Mittelpunkt. Es wird in der Regel aufsuchend gearbeitet, wobei auch die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an außerhäuslichen Terminen, Elternseminaren und erlebnispädagogischen Modulen als Voraussetzung zur Zusammenarbeit zu nennen ist. Ziel der Arbeit ist die Wiederherstellung oder Erhaltung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und die Aktivierung der familiären Ressourcen zur selbstständigen Bewältigung von akuten oder zukünftigen Krisen. Neben dem gemeinsamen Erarbeiten und Erproben neuer Handlungsmuster und Lösungsstrategien stehen auch der Aufbau tragfähiger Strukturen des Zusammenlebens, sowie die Anbindung an weitere Hilfsangebote im sozialen Umfeld im Fokus der Hilfe.

§ 31 SGB VIII i.V. mit §27 ff. SGB VIII

Als ambulante Hilfe zur Erziehung ist SPFH an alle Formen von Familien (Normfamilie, Alleinerziehende, Scheidungsfamilien, Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien, etc.) adressiert, die sich im Erziehungsprozess von Kindern und Jugendlichen befinden und hiermit zusammenhängende Krisen und Probleme nicht mehr ohne pädagogische Unterstützung bewältigen können.

  • Definition der Elternrolle und Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Beratende und praktische Unterstützung in sämtlichen lebenspraktischen Belangen (Ämtergänge zur Sicherung der wirtschaftlichen Situation, Haushaltsführung, etc.)
  • Verbesserung der intrafamiliären Kommunikation
  • Unterstützung im Aufbau tragfähiger emotionaler Beziehungen
  • Ressourcen- und lösungsorientierte Arbeit mit der Familie
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