Die ambulante Jugendhilfeleistung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft oder einer Betreuungsweisung richtet sich an Kinder und Jugendliche, welche in ihrem familiären oder sozialen Umfeld in krisenhafte Lebenssituationen geraten sind, bzw. wenn deren erzieherische Problemlagen den familiären Alltag besonders beeinträchtigen. Hierbei ist im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe das Kind/der Jugendliche primärer Adressat der Hilfe. Die Hilfeform ist auf eine intensive und kontinuierliche Betreuung angelegt, um neben der Bewältigung akuter Krisen auch ressourcenaktivierend und lebensperspektivisch arbeiten zu können. Im Besonderen während der sensiblen Phase des Übergangs zwischen Schule und Beruf, sowie im Rahmen der Verselbständigung steht die enge Kooperation mit beteiligten Institutionen, wie Schule und Ausbildungsbetrieben, nochmals stärker im Fokus der Hilfe.
§ 30 SGB VIII i.V. mit §27 ff SGB VIII
§ 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Selbständigkeit fördern.“
Die Leistungsvoraussetzungen sind § 27 Abs. 1 SGB VIII zu entnehmen.
Ein Personensorgeberechtigter hat einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen soll einbezogen werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).
· Kinder und Jugendliche, sowie deren Personensorgeberechtigte, die durch Entwicklungs-, Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und zur Bewältigung dieser Probleme Beratung und Unterstützung suchen
· Jugendliche, junge Volljährige und deren Personensorgeberechtigte, die während des Ablösungsprozesses und in Einzelwohnsituationen Beratung und Unterstützung benötigen
· Pflegeeltern zur Unterstützung ihrer erzieherischen Aufgaben, sowie deren Pflegekinder zur Akzeptanz der neuen Familienkonstellation
· Unterstützung von Kindern und Jugendlichen während Phasen des Umbruchs / der Veränderung, wie z.B. Ablösungsprozesse etc.
· Kinder und Jugendliche in Verwandtenpflege, zur Unterstützung in Erziehungsfragen und zur Moderation in emotionalen Konflikten und Verstrickungen
· Kinder und Jugendliche zur Vorbereitung einer Unterbringung außerhalb der Ursprungsfamilie
· Unterstützung von Kindern und Jugendlichen während der Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Unterstützung der Eltern, Kinder und Jugendlichen in entwicklungsbedingten Konflikten
- Aufbau und Stärkung der sozialen Kompetenz
- Aufbau und Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls
- Alle Beteiligte beim Aufbau oder der Stabilisierung positiver emotionaler Beziehungen zu unterstützen
- dazu beitragen, dass Eltern den Zugang zu ihren Kindern (wieder-) finden
- Eltern unterstützen, die positiven Seiten ihrer Kinder (wieder-) zu erkennen
- Offenheit gegenüber Gefühlen erreichen
- Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen erkennen, bestärken und den Eltern bzw. den Bezugspersonen vermitteln
- Unterstützung und Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen bei der Einbindung in das soziale Umfeld
- die Zielgruppe zur Gruppenfähigkeit / Gemeinschaftsfähigkeit hin zu führen
- die Ablösung der Jugendlichen von der Familie und ihren Weg in der Verselbständigung zu unterstützen
- die Eltern dahingehend zu bestärken, dass diese ebenfalls ihren Weg der Ablösung von ihren Kindern finden
- kurzfristige Hilfe und Unterstützung im Vorfeld von Unterbringung außerhalb der Familie zu geben, die auch dazu führen kann, eine auf die Person des Kindes oder Jugendlichen individuell ausgerichtete Leistung zu erbringen
- Begleitung und Unterstützung von älteren Kindern bzw. jüngeren Jugendlichen, nach einer Zeit der Unterbringung außerhalb der eigenen (insbesondere nach Heimaufenthalten) den Zugang zu ihrer Familie (wieder-) zu finden