Clearing

Das Clearing richtet sich oftmals an sogenannte Multi-Problem-Familien in akuten oder fortdauernden Krisen. Oftmals besteht bei allen Beteiligten zunächst wenig Klarheit, welche mögliche ambulante Hilfeform tatsächlich geeignet erscheint, um die erwünschten Veränderungen zu erreichen. Ebenso können im Rahmen eines Clearings Fragen nach einer eventuellen Kindeswohlgefährdung nach Kriterien des § 8a KJHG bearbeitet werden. Clearing dient demnach in erster Linie einer umfangreichen Systemdiagnostik. Im Fokus des Clearings steht zunächst eine Bestandsaufnahme der aktuellen Familiendynamik sowie der bestehenden Ressourcen und Hemmnisse für notwendige Veränderungen. Gemeinsam mit den Familien und in enger Kooperation mit einer eventuell bereits installierten Hilfeform (Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft) erarbeiten wir Ziele und Zukunftsperspektiven mit der Familie und aktivieren notwendige Ressourcen zur Zielerreichung. Ein Bericht, in dem die Ergebnisse und weitere Empfehlungen detailliert dargestellt werden, sowie ein Gespräch mit der Familie und dem zuständigen Auftraggeber, sowie den Fachkräften der Sozialpädagogischen Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft bilden den Abschluss des Clearings.

 Das Clearing findet in der Regel aufsuchend in der Herkunftsfamilie bzw. dem momentanen Lebensumfeld der Familie des Kindes/Jugendlichen statt. Der Zeitraum eines Clearings kann je nach Bedarf variieren, beträgt aber in der Regel zwischen 2 und 4 Monaten, bei einem Umfang von 32 Stunden, inklusive einem Nachbetreuungstermin nach 3 Monaten. Das Clearing findet bei bereits installierten Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft) in Co-Arbeit statt und umfasst folgende Leistungen:

  • Auftragsklärung
  • Zielvereinbarungen
  • Familien- und Einzelgespräche
  • bei Bedarf klinische Diagnostik
  • systemische Verhaltensbeobachtungen
  • Explorationen im sozialen Umfeld
  • enge Zusammenarbeit mit dem bisherigen Helfersystem
  • Konkrete weiterführende Empfehlungen zu passenden Hilfemaßnahmen
  • Dokumentation
  • Die gesetzliche Grundlage des Clearings sind in  § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / §§ 27 ff SGB VIII/ § 36 SGB VIII Hilfeplanung / § 35a SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 37  geregelt.
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