SOZIOTHERAPIE

Mit der Soziotherapie werden psychisch schwer kranke Patienten unterstützt, selbstständig den Arzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, sich behandeln zu lassen und ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Das Therapieangebot soll Krankenhausaufenthalte vermeiden. Die Patienten werden ermutigt, ihren Alltag zu meistern und in die Lage versetzt werden, ambulante Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Dabei soll die Eigenverantwortung der Patienten so gestärkt werden, dass sie langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommen können.

Soziotherapie benutzt Trainingsmethoden, die hauptsächlich an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebenswelt des Menschen mit einer psychischen Erkrankung ansetzen und zur Stärkung der Selbstbefähigung dienen soll.

Personenkreis

Gesetzlich krankenversicherte Patienten ab 18 Jahren haben Anspruch auf Soziotherapie, wenn sie an einer schweren psychischen Störung wie insbesondere einer Psychose, bipolaren Störung oder schweren Depression leiden und ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen beziehungsweise verordnete Leistungen nicht selbstständig in Anspruch nehmen können.

Maßnahmen

Soziotherapie findet im sozialen Umfeld des Patienten statt – Hausbesuche und Begleitung zu Terminen sind inbegriffen. Der Soziotherapeut analysiert die häusliche, berufliche und soziale Situation des Patienten und bespricht sie mit dem Patienten. Mithilfe von praktischen Übungen werden dann Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer verbessert. Weitere Übungen betreffen die Tagesstrukturierung, das planerische Denken sowie Strategien zur Konfliktlösung.

Voraussetzungen

Um Soziotherapie erhalten zu können bedarf es einer Genehmigung der Krankenkasse. Die Maßnahmen werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.

Der soziotherapeutische Betreuungsplan ist die Basis der Therapie. In der Regel erstellt der Soziotherapeut den Plan und stimmt diesen mit dem verordnenden Vertragspsychotherapeuten oder Vertragsarzt und dem Patienten ab – alle unterschreiben. Der Betreuungsplan enthält neben therapeutischen Maßnahmen, zeitlicher Strukturierung und Prognose vor allem auch die erforderlichen Teilschritte und Therapieziele. In regelmäßigen Abständen werden Therapieverlauf und -ziele von allen Beteiligten beraten, um ggfs. den Plan anzupassen.

Soziotherapie wird innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren mit insgesamt 120 Stunden verordnet. Danach ist eine erneute Verordnung auch bei derselben Krankheit möglich. Das Kontingent von 120 Stunden wird in einzelnen Schritten abgerufen, immer so viel, wie zur Erreichung der Ziele im Betreuungsplan nötig sind (bis maximal 30 Stunden pro Verordnung).

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