Sozialkompetenztraining ist ein Training im Einzelsetting zur Erweiterung der sozialen Kompetenzen. Basis der aufsuchenden Arbeit in der Familie der/des Jugendlichen sind Elemente der ambulanten Kurzzeittherapie, der Theaterpädagogik, sowie der konfrontativen Pädagogik (inkl. Bausteinen aus dem Coolnesstraining® und des AAT®). Insbesondere der in der konfrontativen Pädagogik implementierte Handlungsstil, die Verletzungen individueller Freiheitsrechte oder der Unversehrtheit anderer Personen nicht zu akzeptieren, sondern Regelverletzer mit ihrer Tat direkt und nachhaltig zu konfrontieren, bildet hier die Basis des methodischen Verfahrens.
Der Zugang erfolgt über das zuständige Jugendamt (§30 KJHG), kann aber auch auf Weisung des zuständigen Jugendgerichts erfolgen (§ 10 JGG). Als Sanktionsmöglichkeit greift bei Weisung des Gerichts im Fall eines Trainingsabbruchs oder Ausschlusses der § 11 JGG. Im Falle einer Verpflichtung zur Teilnahme durch das Jugendamt wird darum gebeten, mögliche Sanktionen bzw. Konsequenzen vor Trainingsbeginn zu klären.
Die Möglichkeit der Akteneinsicht in die jeweiligen JGH-Akten der Täter, sowie der Austausch mit den Kollegen/innen der JGH während des Prozessverlaufs ist als Voraussetzung für die Durchführung des Trainings zu nennen. Nur so ist eine zielgerichtete Konfrontation mit der Tat während des Trainings möglich. Der zeitliche Umfang des Trainings beträgt 32 Stunden (terminiert über mind. 3-4 Mon.), davon drei Termine gemeinsam mit der Familie und ein Erlebnispädagogischer Tag.
Über die Eignung eines Jugendlichen zur Teilnahme am Training wird im Erstgespräch entschieden.